Hinweisgeber­schutz­gesetz

Complaince

Allgemeine Informationen zum Hinweisgeber­schutz­gesetz

Wir setzten auf Qualität, Verantwortung, Nachhaltigkeit und Miteinander. Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für uns hohe Priorität.

Aufgrund der „Whistleblower-Richtlinie“ bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes, müssen Unternehmen ab einer gewissen Größe einen Meldekanal für Hinweisgeber einrichten. Hier können, neben den herkömmlichen Möglichkeiten (Kontaktperson, Mail, etc.), Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seinen Beschäftigten und anderen Personen gemeldet werden.

Die Richtlinie schützt WhistleblowerInnen, die Meldungen von Rechtsverstößen einreichen, vor möglichen negativen Konsequenzen aufgrund der Einbringung dieser Meldung.

Wir vertrauen darauf, dass das Hinweisgebersystem von Ihnen verantwortungsvoll und mit bester Absicht genutzt wird.

Bitte bedenken Sie, dass Ihre Angaben andere Personen belasten können und Sie deshalb keine haltlosen Vorwürfe aufstellen sollten.

Im Sinne des Unternehmenswohls bitten wir um unverzügliche Meldung von möglichen Rechtsverstößen.

Gesetzesverstoß oder ähnliches melden?

Möchten Sie einen Gesetzesverstoß (z.B. gegen Datenschutz, Umweltschutzrecht oder Produktsicherheit) oder Ähnliches melden?

Unter folgendem Link bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über unser Hinweisgebersystem zu melden (auch anonym möglich) und Ihr Anliegen vorzubringen.

Hier Hinweis abgeben

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.